Hochschule, Schule, Prüfung, Förderung — Bildungsrecht seit über fünfzehn Jahren.
Derzeit keine neuen Mandate
Die Kanzlei nimmt bis auf Weiteres keine neuen Mandate an. Das gilt auch für vorläufige Anfragen und Wartelisten. Bestehende Mandate werden unverändert fortgeführt.
Wer in einer fristgebundenen Angelegenheit Unterstützung braucht, sollte sich kurzfristig anderweitig binden — Fristen im Bildungsrecht sind knapp bemessen und laufen unabhängig von einer Zusage weiter. Der Suchdienst der zuständigen Kammer vermittelt Kontakte in Hamburg.
Stand: August 2026
Womit sich die Kanzlei befasst
Vertretung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Studierenden und Auszubildenden gegenüber Schulen, Hochschulen und Behörden — gerichtlich wie außergerichtlich.
Hochschulrecht und Studienplatzklage
Abgelehnter Studienplatz, drohende Exmatrikulation: Prüfung der Bescheide und Einlegung der zulässigen Rechtsmittel.
Prüfungsrecht
Anfechtung nicht bestandener Prüfungen sowie von Bachelor- und Masterarbeiten — formelle wie materielle Prüfungsfehler.
Schulrecht
Schulübergänge, Disziplinarmaßnahmen, Schulverweise und die Durchsetzung von Nachteilsausgleichen.
BAföG und Studienfinanzierung
Rückforderungen des Amtes, abgelehnte Förderungsanträge, elternunabhängige Förderung.
Rosenbrenner
Seit über fünfzehn Jahren befasst sich die Kanzlei Rosenbrenner mit dem Bildungsrecht. In diesen Auseinandersetzungen geht es selten nur um Paragrafen: Es geht um Ausbildungswege, um Abschlüsse und um die Zeit, die dabei auf dem Spiel steht.
Die Kanzleiräume liegen in der Hamburger Innenstadt. Bestehende Mandate werden auf Wunsch auch per Videokonferenz betreut.
Für bestehende Mandate
Die folgenden Angaben richten sich an Mandantinnen und Mandanten in laufenden Verfahren. Neue Anfragen können derzeit nicht bearbeitet werden.
- Anschrift
- Kanzlei Rosenbrenner
Mönckebergstraße 1
20095 Hamburg